Springen Sie direkt zu
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenA
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenB
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenC
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenD
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenE
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenF
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenG
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenI
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenK
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenL
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenM
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenN
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenO
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenP
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenQ
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenR
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenS
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenT
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenU
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenV
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenW
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenZ
- Zu den Glossareinträgen von dem Buchstabenm
Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
Der europäische Wirtschaftsraum (EWR) erweitert die Freihandelszone der EU um die Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein. Diese drei Länder bilden zusammen mit der Schweiz die Europäische Freihandelsassoziation EFTA. Die Schweiz ist jedoch nicht Teil des EWR. Der Europäische Wirtschaftsraum übernimmt viele Merkmale des EU-Binnenmarkts, darunter auch die vier Grundfreiheiten der EU zum freien Waren-, Personen- Dienstleistungs- und Kapitalverkehr. Allerdings ist er keine Zollunion mit einheitlichen Außenzöllen.