Täglich steigt die Zahl der Geflüchteten nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine. Neben humanitärer Hilfe haben die EU-Staaten diesmal auch schnelle bürokratische Hilfe geleistet: Alle Geflüchteten aus der Ukraine erhalten einen temporären Schutzstatus in der EU. Er gilt zunächst für ein Jahr und kann auf bis zu drei Jahre verlängert werden.
Konkret bedeutet das: Die Geflüchteten erhalten eine Arbeitserlaubnis, mit der sie sich in Deutschland oder den anderen EU-Staaten eine Beschäftigung suchen können. Außerdem sind sie krankenversichert, ihre Kinder können die Schulen besuchen. Diese Regelungen gelten übrigens auch für Geflüchtete aus der Ukraine ohne ukrainische Staatsbürgerschaft, etwa Gaststudenten aus afrikanischen Staaten, solange sie den entsprechenden Schutzstatus erhalten.
Beratung rund um die Beschäftigung der Kriegsflüchtlinge gibt es bei verschiedenen Stellen:
- In Rheinland-Pfalz hat die IHK der Pfalz auf ihrer Webseite die wichtigsten Informationen gesammelt, benennt aber auch die Ansprechpartner bei allen anderen IHKs im Land.
- Unterstützung bei einer grundlegenden Frage gibt das Bundeswirtschaftsministerium: Auf der Webseite bq-portal.de geht es um die Vergleichbarkeit ausländischer Berufsabschlüsse mit deutschen. Ganz aktuell bieten die Fachleute am 23. März ein einstündiges Webinar zum Thema "Anerkennungspotenziale ukrainischer Berufabschlüsse" an. Zur Anmeldung geht es hier. Wer den Termin verpasst, wird sich anschließend auf dieser Seite eine Aufzeichung ansehen können.