Viele Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter wegen der Corona-Krise zurzeit in Kurzarbeit schicken, um Arbeitsplätze zu erhalten. Doch was bedeutet Kurzarbeit eigentlich, wann dürfen Unternehmen sie anordnen, wie viel Kurzarbeitergeld bekommen Mitarbeiter und welche Regelungen gibt es in der Chemie-Branche? Unser FAQ hat die wichtigsten Infos zur Kurzarbeit.
Was bedeutet Kurzarbeit?
In wirtschaftlich schwierigen Situationen haben Unternehmen die Möglichkeit, die Arbeitsstunden der Mitarbeiter zu verringern – entweder teilweise oder komplett auf null. Das ist insbesondere dann nötig, wenn durch einen Konjunkturabschwung die Arbeitsauslastung zu gering und die Auftragslage mau ist. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Firma Kurzarbeitergeld beantragen. Das Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung. Sie soll den Verdienstausfall durch die verlorenen Arbeitsstunden auffangen, indem ein Teil des verlorenen Einkommens von der Arbeitsagentur weitergezahlt wird. So können Unternehmen auf Entlassungen verzichten, auch wenn diese eigentlich notwendig wären. Um auf diese Regelung zugreifen zu können, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Dieses Merkblatt der Arbeitsagentur erklärt die Kurzarbeit im Detail.
Unter welchen Voraussetzungen gibt es normalerweise Kurzarbeitergeld?
Nicht immer, wenn es einem Unternehmen schlecht geht, kann es Kurzarbeit beantragen. Vermeidbarer Arbeitsausfall, etwa durch branchen- und saisonübliche Schwankungen oder durch Misswirtschaft des Unternehmens, fallen nicht unter die Regelung. Auch wenn der Arbeitsausfall durch bezahlten Urlaub oder durch die Nutzung von Arbeitszeitkonten (Ausgleich positiver Zeitsalden, Aufbau von Minusstunden) ausgeglichen werden kann, gibt es keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Voraussetzung für den Anspruch sind ein erheblicher Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen, der auf einem unabwendbaren Ereignis beruht, vorübergehend und nicht vermeidbar ist. Üblicherweise gilt auch, dass in einem Monat mindestens ein Drittel der Mitarbeiter von einem mindestens zehnprozentigen Entgeltausfall betroffen sein müssen. Hier finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen für Kurzarbeit. Einige dieser Regelungen hat die Bundesregierung allerdings im Rahmen ihres Hilfspakets in der Corona-Krise angepasst.
Welche Corona-bedingten Sonderregelungen gibt es aktuell?
Um die Herausforderungen durch Corona besser bewältigen zu können, hat die Bundesregierung den Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert. So müssen statt dem oben beschriebenen Drittel aktuell nur zehn Prozent der Belegschaft von einem Entgeltausfall betroffen sein und keine Minusstunden aufgebaut werden. Auch für Zeitarbeiter ist Kurzarbeit nun möglich. Außerdem werden Beiträge zur Sozialversicherung komplett erstattet.
Mehr zu allen aktuellen Corona-Sonderregelungen für Kurzarbeit gibt es hier.
Wie viel Kurzarbeitergeld zahlt die Arbeitsagentur branchenübergreifend?
Generell übernimmt die Arbeitsagentur 60 Prozent des fehlenden Gehalts. Bei Eltern steigt der Anteil auf 67 Prozent. In der Chemiebranche ist das Kurzarbeitsgeld, das letztendlich beim Mitarbeiter ankommt, wegen tariflicher Vereinbarungen aber noch einmal deutlich höher, da es von Unternehmen aufgestockt wird.
In dieser Tabelle ist aufgelistet, wie viel Geld von der Arbeitsagentur kommt. Dabei ist die Aufstockung des Arbeitgebers noch nicht eingerechnet.
Wie viel Kurzarbeitergeld bekommen Mitarbeiter der Chemie, und welche besonderen Regelungen gibt es in der Branche?
Aufgrund tariflicher Vereinbarungen bekommen Mitarbeiter der chemischen Industrie in Kurzarbeit deutlich mehr Geld als die 60 Prozent, die die Arbeitsagentur zahlt. Die Tarifpartner haben sich darauf geeinigt, dass die Unternehmen das Kurzarbeitergeld auf 90 Prozent des vollen Entgelts aufstocken. Mit einem 90-prozentigen Einkommensersatz gehört die chemische Industrie zu den Branchen mit dem höchsten Kurzarbeitergeld in Deutschland.
Zudem haben sich die Tarifpartner im März darauf verständigt, die Ankündigungsfrist für Kurzarbeit vorübergehend zu verkürzen, um die Corona-Krise besser bewältigen zu können. Nun müssen Unternehmen mindestens drei Tage vor Beginn der Kurzarbeit über den Schritt informieren. Ist eine Betriebsschließung von einer Behörde angeordnet, fällt diese Frist weg. Hier gibt es mehr Infos zu der neuen Einigung.
Wie lange kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden?
Kurzarbeitergeld gibt es maximal für eine Dauer von 12 Monaten. Wenn man innerhalb dieses Zeitraums kurzzeitig wegen besserer Auftragslage in Vollzeit zurückkehrt, wird diese Zeit obendrauf geschlagen. Kehrt ein Arbeitnehmer länger als drei Monate in Vollzeit zurück, muss bei Bedarf ein neuer Kurzarbeitsantrag gestellt werden.
Muss ich in Kurzarbeit gehen, wenn mein Arbeitgeber das anordnet?
Allgemein muss sich der Arbeitgeber die Zustimmung der betroffenen Mitarbeiter einholen. Das kann in einer Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat für alle Mitarbeiter geregelt sein. Gibt es keine allgemeine Vereinbarung mit dem Betriebsrat, muss der Arbeitgeber das Einverständnis von jedem betroffenen Mitarbeiter einholen, sofern es nicht im Arbeitsvertrag festgehalten ist. In der Chemie-Branche ist Kurzarbeit im Manteltarifvertrag geregelt. Über eine betriebliche Regelung kann die Grundlage für Kurzarbeit geschaffen werden.
Wie ist die aktuelle Lage in der Chemie-Branche?
Auch die Chemie-Industrie spürt starke Geschäftsrückgänge, Produktionslinien stehen teilweise still. Laut einer Umfrage der Chemie-Verbände Rheinland-Pfalz planen rund 50 Prozent der Befragten, im April Kurzarbeit durchzuführen. Da verlässliche Prognosen der wirtschaftlichen Entwicklung momentan schwierig sind, gibt es verschiedene Szenarien für die Umsetzung. Vorsorglich werden auch Resturlaub und Überstunden abgebaut und Schichten umgestaltet. Meist sind nur einzelne Bereiche und Produktionslinien von Kurzarbeit betroffen. Die häufigsten Gründe, die Kurzarbeit in der Chemie notwendig machen, sind mangelnde Kundennachfrage, unterbrochene Lieferketten und ein hoher Krankenstand.
Kann ich in Kurzarbeit Nebentätigkeiten nachgehen?
Wer bereits vor Beginn der Kurzarbeit einen Nebenjob hatte, kann diesen ganz normal weiterführen, ohne dass der Nebenverdienst auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Startet der Nebenjob aber erst nach Beginn der Kurzarbeit, wird das Einkommen daraus vom Kurzarbeitergeld abgezogen. Im Zuge der Corona-Krise wurde diese Regelung allerdings gültig bis Ende Oktober leicht abgeändert: Für alle, die nach Kurzarbeitsbeginn eine neue Nebentätigkeit in einem systemrelevanten Job aufnehmen, wird das Gehalt nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Voraussetzung ist, dass es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt oder das gesamte neue Einkommen aus Kurzarbeitergeld, Aufstockung und Nebenjob nicht das ursprüngliche übersteigt, für das das Kurzarbeitergeld gezahlt wird. Zu den systemrelevanten Berufen gehören beispielsweise Jobs im Gesundheits-, Energie-, Ernährungs- oder Bildungsbereich. Hier gibt es die vollständige Liste.