Welche Entgeltgruppen gibt es in der Chemie-Entgelttabelle?
In der Chemie-Industrie gibt es 13 Entgeltgruppen, E1-13. So sieht es der Bundesentgelttarifvertrag vor.
In welche Gruppe man gehört, hängt ausschließlich von der geplanten beziehungsweise ausgeübten Tätigkeit ab. Das bedeutet: Was man im Beruf macht, ist entscheidend.
Nicht ausschlaggebend sind hingegen die berufliche Bezeichnung, ein für die Tätigkeit nicht geforderter Abschluss oder die Leistungsfähigkeit.
„Für jeden Lehrberuf gibt es im ersten Ausbildungsjahr die gleiche Vergütung. Sie steigt mit den Ausbildungsjahren. Natürlich stoßen nur die drei- und 3,5-jährigen Ausbildungsgänge in die Ausbildungsvergütung für das 3. und 4. Ausbildungsjahr vor.“
Verdienen Beschäftigte, die in derselben Entgeltgruppe sind, überall dasselbe?
Nein. Zwar sind die Entgeltgruppen laut Bundesentgelttarifvertrag einheitlich. Doch darüber hinaus gibt es Bezirksentgelttarifverträge. Darum herrschen beim Entgelt regionale Unterschiede. Die Gründe liegen in der Geschichte der Tarifverhandlungen: Früher hat jeder Bezirk eigene Tarifverhandlungen geführt. Heute werden diese für das gesamte Bundesgebiet einheitlich vereinbart, die Erhöhungen jedoch in Prozent angegeben. Dadurch bleiben die regionalen Unterschiede bestehen.
Ein Beispiel: In Rheinland-Pfalz bekommt ein Chemikant oder eine Chemikantin im ersten Berufsjahr laut Entgeltgruppe 6 ein monatliches Grundgehalt von 3409 Euro (Stand Oktober 2024). In NRW bekommt ein Chemikant oder eine Chemikantin in derselben Entgeltgruppe und bei gleicher Tätigkeit 3482 Euro.
Beispiel Chemikant: Wie hoch kann ich aufsteigen?
Die erste Entgeltgruppe nach der Ausbildung ist die E6. Dabei ist eine wichtige Voraussetzung, dass man auch im erlernten Beruf arbeitet. Bei ausbildungsfremden, niedriger qualifizierten Tätigkeiten ist auch das Entgelt niedriger.
Nach sechs Jahren Berufsausübung in dieser Entgeltgruppe ist die höchste Stufe (E6-6) erreicht.
Wer planmäßig Weiterbildungen macht, kann bis in die Entgeltgruppe 8 aufsteigen. Das bedeutet für Rheinland-Pfalz ein Grundgehalt von 3655 Euro (Stand Oktober 2024).
Übrigens: Grundsätzlich führen alle zweijährigen und drei- bzw. dreieinhalbjährigen Abschlüsse jeweils in die gleiche Entgeltgruppe.
- Bei den zweijährigen Ausbildungen ist dies ab dem ersten Berufsjahr die E4 (Grundgehalt in Rheinland-Pfalz, Stand Oktober 2024: 3.259 Euro).
- Bei den drei- und dreieinhalbjährigen Ausbildungen ist es ab dem ersten Berufsjahr die E6 (Grundgehalt in Rheinland-Pfalz, Stand Oktober 2024: 3.409 Euro).
- Es gibt allerdings Ausbildungsberufe, etwa im Laborbereich oder in IT, die zu einer Eingruppierung in E7 führen (Grundgehalt in Rheinland-Pfalz, Stand Oktober 2024: 3.532 Euro).
Beispiel Chemiker: Wie wirkt sich ein Studium aus?
Für Personen mit abgeschlossenem Studium gelten unter bestimmten Voraussetzungen die Tarifregelungen des Akademikertarifvertrags. Der ausgeübte Beruf muss mindestens ein naturwissenschaftliches Studium mit acht Semestern erfordern. Das Studium muss an einer Hochschule mit Promotionsrecht erfolgt sein. In dem Fall ist das Gehalt im ersten Jahr des Berufes nach Abschluss des Studiums frei verhandelbar. Im zweiten Jahr ist das Mindestgehalt tariflich festgelegt und soll ab dem dritten Jahr steigen.
Ein Fachhochschul- (FH-)Abschluss ist nicht durch den Akademikertarifvertrag abgedeckt. Wer an der FH studiert hat, fällt unter die Regelungen des allgemeinen Manteltarifvertrages und steigt mit E11 ein.
Nach sechs Jahren in dieser Gruppe würde er 6.178 Euro erhalten.
(Stand: Oktober 2024).
Was bringt eine Zusatzqualifikation für die Einstufung in die Entgeltgruppe, zum Beispiel bei Industriekaufleuten?
Eine Zusatzqualifikation kann eine höhere Eingruppierung bedeuten. Machen zum Beispiel junge Industriekaufleute nach ihrer dualen Ausbildung planmäßige Weiterbildungen, können sie von der E6 bis in die E8 aufrücken.
Für die Entgeltgruppen E9 bis E10 ist jedoch eine formale Zusatzqualifikation notwendig, wie sie unter anderem von den IHK angeboten wird. Dazu zählt beispielsweise der Fachwirt oder Fachkaufmann (IHK), der Bilanzbuchhalter oder der Betriebswirt (IHK).
Bei den technischen und naturwissenschaftlichen Berufen sind dies beispielsweise der staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Chemietechnik, der Maschinenbautechniker oder der Mess- und Regeltechniker.
„Eine Zusatzqualifikation führt nicht automatisch zu einer höheren Entgeltgruppe. Für mehr Geld kommt es darauf an, tatsächlich die höherqualifizierte Tätigkeit auszuüben. Dazu muss natürlich eine entsprechende Stelle frei sein. Umgekehrt gilt auch: Auch wer eine höherqualifizierte Tätigkeit ausübt, ohne den formalen Abschluss zu haben, kann in die zugehörige Entgeltgruppe aufrücken. Erfahrung und Praxiswissen sind somit einiges wert.“
Welche Entwicklungsmöglichkeiten gibt es zum Beispiel für eine Produktionsfachkraft Chemie?
Die Ausbildung zur Produktionsfachkraft Chemie ist zweijährig. Sie ist damit deutlich kürzer als die 3,5-jährige Chemikantenausbildung. Diese abgespeckte Variante begrenzt zunächst die Möglichkeiten. Dennoch ist eine Entwicklung zum „kleinen“ Meister möglich. Die Tätigkeit, die darauf aufbaut, ist mit einem Teamleiter vergleichbar, der eine Gruppe anführt und die Tätigkeiten überwacht.
Die Produktionsfachkraft ist typischerweise in die E4 eingruppiert. Das entspricht in Rheinland-Pfalz einem Grundgehalt von 3.259 Euro (Stand: Oktober 2024). Durch die Entwicklung zum „kleinen“ Meister und die dann ausgeübte Tätigkeit ist eine Eingruppierung in die E7 möglich.
Welches Meistergehalt ist nach einer 3,5-jährigen dualen Berufsausbildung möglich?
Nach einer 3,5-jährigen dualen Berufsausbildung und einer anschließenden Meisterqualifikation kann eine Eingruppierung in E10 oder sogar E11 erfolgen. Diese beiden Entgeltgruppen enthalten mehrere Stufen, je nach Berufserfahrung. In Rheinland-Pfalz ist in der E10 ein Grundgehalt bis zu 5.690 Euro und in der E11 bis zu 6.178 Euro (Stand: Oktober 2024) erreichbar.
Chemie-Entgelttabellen bieten mehr: Was sollte man über Zulagen und Zuschläge wissen?
Zulagen gibt es für Schichtarbeit in einem festgelegten prozentualen Verhältnis zum Tarifentgelt. Sie werden normal besteuert.
Zuschläge wiederum gibt es für Arbeiten an Sonn- und Feiertagen sowie für Nachtarbeit und Arbeit unter erschwerten Bedingungen. Die Zuschläge sind weitestgehend abgabenbefreit. Daraus resultiert in aller Regel ein hohes Nettoeinkommen. Zu beachten ist, dass durch die geringe Abgabenlast bei den Zuschlägen auch die Auswirkungen auf die Rente gering sind. Daher ist eine Altersvorsorge wichtig.