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Urlaubsgeld
Urlaubsgeld ist eine Sonderzahlung des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter als Zuschuss zur Finanzierung des Urlaubs. Es ist allerdings nicht zeitlich an einen Urlaub zum Beispiel in den Sommerferien gebunden, sondern kann einmalig oder anteilig auf die restlichen Monate verteilt ausgezahlt werden. Urlaubsgeld ist zu unterscheiden vom Urlaubsentgelt, also dem normal weiter gezahlten Lohn, den man während seiner Urlaubstage erhält. Arbeitnehmer haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld, es kann allerdings im Tarifvertrag festgeschrieben und dadurch verbindlich gemacht werden. Seit der jüngsten Chemie-Tarifeinigung 2018 erhält jeder vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer 40 Euro Urlaubsgeld pro tariflichem Urlaubstag.