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Tarifkommission
Tarifkommissionen sind gewerkschaftliche Gremien, die gebildet werden, um mit den jeweiligen Arbeitgebervertretern über einen Tarifvertrag zu verhandeln.
Zusammensetzung
Tarifkommissionen bestehen in der Regel aus ehren- und hauptamtlichen Gewerkschaftsfunktionären, Betriebsräten oder Vertrauensleuten, die in regelmäßigen Wahlen bestimmt werden. Die Kommissionen werden jeweils aus den jeweiligen Geltungsbereich eines Tarifvertrages gebildet, dem Tarifbereich. So stammen meist alle Mitglieder etwa aus einer Branche oder Region.
Funktion
Tarifkommissionen verhandeln in Tarifrunden mit den jeweiligen Arbeitgebern. Dabei haben die meisten Kommissionen eine Reihe von Möglichkeiten, die Verhandlungen zu gestalten, die sich allerdings von Gewerkschaft zu Gewerkschaft unterscheiden können. Die meisten Gremien sind jedoch neben der tatsächlichen Verhandlung zuständig für das Vorbereiten und Aufstellen der Forderungen vor den Verhandlungen sowie für die Annahme und Ablehnung eines Verhandlungsergebnisses. Sie können zumeist auch das Scheitern der Verhandlungen feststellen und etwa eine Urabstimmung oder einen Streik anregen. In der Regel besitzen sie die Vollmacht, Tarifverträge auch abzuschließen. In einzelnen Fällen geben sie nur eine Empfehlung aus den Tarifverträgen an den Gewerkschaftsvorstand, der die schlussendliche Entscheidung trifft, wie etwa bei der IG Metall.
Wie der Arbeitsalltag einer Tarifkommissionsabgeordneten in der Chemieindustrie aussieht, lesen Sie hier.