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Tarifbindung
Tarifbindung drückt aus, für wen Tarifverträge gelten. Grundsätzlich sind das die Mitglieder der Tarifparteien: Der Arbeitgeber muss also entweder einem tarifschließenden Verband angehören oder selbst einen Vertrag mit der zuständigen Gewerkschaft geschlossen haben. Der Arbeitnehmer muss in dieser Mitglied sein. Eine Ausnahme sind allgemeinverbindliche Tarifverträge, die es aber nur in wenigen Fällen gibt. Die Chemie-Tarifverträge gelten für 580.000 Arbeitnehmer in 1.900 Betrieben.