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Tarifbereich
Der Tarifbereich umfasst die Bereiche, in denen ein Tarifvertrag Gültigkeit hat. Dabei sind drei Faktoren ausschlaggebend: Der fachliche, räumliche und persönliche Bereich. Damit ein Tarifvertrag für ein Arbeitsverhältnis gilt, muss also gegeben sein, dass das Verhältnis in die entsprechenden Branche – etwa die Chemie-Industrie – fällt, es sich räumlich im abgedeckten Bereich befindet und die Parteien auch in den betroffenen Geltungsbereich fallen – etwa Arbeitnehmer oder Auszubildende.