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Tarifautonomie
Tarifautonomie ist das Recht der Gewerkschaften und Arbeitgeber (beziehungsweise ihrer Verbände), die Arbeitsbedingungen etwa in Tarifverträgen zu regeln – und zwar ohne staatliche Einmischung. Diese Praxis ist in Deutschland durch das Grundgesetz geschützt. Sie ergibt sich aus der in Artikel 9 garantierten Koalitionsfreiheit. Zur Tarifautonomie gehört auch das Recht zu Streiks und anderen Formen des sogenannten Arbeitskampfes.