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Subsidiarität
Auf dem Grundsatz der Subsidiarität wird entschieden, wann die EU für einen Sachverhalt oder eine Gesetzgebung zuständig ist und wann die einzelnen Mitgliedstaaten verantwortlich sind. Nach dem Subsidiaritäts-Prinzip wird die EU immer nur dann tätig, wenn sie etwas besser und effizienter regeln kann als die einzelnen Staaten es selbstverantwortlich könnten. Die Kriterien für ein Handeln der EU sind, dass eine Maßnahme grenzüberschreitende Aspekte hat, die nicht von den EU-Ländern geregelt werden können, dass sie nicht im Widerspruch zu den Anforderungen des Vertrags steht und dass das Handeln auf EU-Ebene offenkundige Vorteile hat. Das Subsidiaritätsprinzip soll dafür sorgen, dass Politik möglichst bürgernah, also auf einer möglichst lokalen Ebene gemacht wird.