Nullmonat
Als Nullmonate wird die Zeit zwischen dem Auslaufen eines Tarifvertrags und dem Inkrafttreten einer Lohnerhöhung bezeichnet. Dabei handelt es sich um einen tarifpolitischen Komponenten, die einem Tarifvertrag vorgeschaltet wird. Nullmonate werden auch als Leermonate bezeichnet.
Nullmonate im Tarifvertrag
Nicht immer greifen Entgelterhöhungen direkt nach Eintritt des neuen Tarifvertrags. Falls nach Abschluss einer Tarifvereinbarung für einen oder mehrere Monate keine Tariferhöhung festgelegt wurde, spricht man von Null- oder Leermonaten. Nullmonate gestalten die Tariflohnvereinbarungen für die Betriebe handhabbarer und ermöglichen es ihnen, Tariflohnanhebungen umzusetzen.
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