Friedenspflicht
Die Friedenspflicht beschreibt die Verpflichtung der Tarifparteien, während der Laufzeit eines Tarifvertrags keine Streiks oder andere Arbeitskampfmaßnahmen durchzuführen oder zu unterstützen. Durch ausdrückliche Vereinbarung (wie in der Schlichtungsvereinbarung der chemischen Industrie) kann die Friedenspflicht auf die Zeit nach Ablauf des Tarifvertrags ausgedehnt werden.