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Freier Warenverkehr
Freier Warenverkehr ist die erste der sogenannten vier Grundfreiheiten, die im EU-Binnenmarkt gelten. Sie soll den Europäischen Binnenmarkt schützen und Hindernisse für den freien Warenverkehr innerhalb der europäischen Mitgliedsstaaten beseitigen.
Warenverkehrsfreiheit in der EU
Die Warenverkehrsfreiheit soll den europäischen Binnenmarkt schützen. So legt der Grundsatz fest, dass EU-Mitgliedsstaaten keine Zölle auf Waren aus anderen EU-Ländern erheben dürfen. Zudem dürfen keine Mengenbeschränkungen, Grenzkontrollen, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen oder ähnlich wirkende Maßnahmen den Handel mit anderen Mitgliedsstaaten der EU beschränken.
Vorteile der Warenverkehrsfreiheit
Der freie Warenverkehr fördert und vereinfacht den innereuropäischen Handel und stärkt dadurch die Wirtschaften der einzelnen Staaten. Aufgrund der Abwesenheit von Warenkontrollen an Grenzen mussten einheitliche EU-Normen und Vorschriften geschaffen werden.
Weitere Informationen zum EU-Binnenmarkt und europäischer Vernetzung hier.