Springen Sie direkt zu
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenA
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenB
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenC
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenD
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenE
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenF
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenG
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenI
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenK
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenL
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenM
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenN
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenO
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenP
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenQ
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenR
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenS
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenT
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenU
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenV
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenW
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenZ
- Zu den Glossareinträgen von dem Buchstabenm
Flächentarifvertrag
Flächentarifverträge gelten in einem bestimmten räumlichen Bereich (etwa Tarifbezirken, Bundesländern oder auf Bundesebene) für eine oder mehrere Branchen – etwa die Chemie-Industrie. Die Flächentarifverträge gelten für alle Mitglieder der Tarifpartner, die den Vertrag ausgehandelt haben. In Deutschland sind Flächentarifverträge die Regel. Es gibt allerdings auch Firmentarifverträge, die nur für einzelne Unternehmen gelten.