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Elternzeit
Elternzeit ist eine Zeit der Freistellung vom Beruf nach der Geburt eines Kindes. Ein Anspruch auf Elternzeit besteht bis zum dritten Geburtstag des Kindes, sie kann also maximal 36 Monate dauern. Außerdem können Eltern von vor 2015 geborenen Kindern bis zu zwölf Monate, Eltern von nach 2015 geborenen Kindern bis zu 24 Monate der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes übertragen. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, bleibt aber bestehen, sodass der Arbeitnehmer seine Tätigkeit nach Ende der Pause automatisch wieder zu gleichen Konditionen wie vorher aufnimmt. Um Qualifikationen während der Elternzeit zu erhalten sind, beispielsweise Teilzeitarbeit oder Urlaubs- und Krankheitsvertretungen möglich.
Hier finden Sie ein Beispiel für die Familienfreundlichkeit im Unternehmen.