Springen Sie direkt zu
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenA
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenB
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenC
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenD
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenE
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenF
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenG
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenI
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenK
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenL
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenM
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenN
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenO
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenP
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenQ
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenR
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenS
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenT
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenU
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenV
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenW
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenZ
- Zu den Glossareinträgen von dem Buchstabenm
Betriebsvereinbarung
Eine Betriebsvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat als Vertreter der Belegschaft. Sie legt gegenseitige Rechte und Pflichten fest, die nicht durch Gesetze oder einen Tarifvertrag geregelt sind. Für bestimmte Themen kann der Betriebsrat eine solche Vereinbarung erzwingen. Dazu gehören beispielsweise die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten, die Umsetzung betrieblicher Bildung sowie Maßnahmen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Weitergehende Informationen zu den Aufgaben und Pflichten des Betriebsrats finden Sie in der Rubrik "Unsere Arbeitsplätze".