Springen Sie direkt zu
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenA
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenB
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenC
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenD
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenE
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenF
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenG
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenI
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenK
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenL
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenM
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenN
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenO
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenP
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenQ
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenR
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenS
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenT
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenU
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenV
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenW
- Zu den Glossareinträgen von dem BuchstabenZ
- Zu den Glossareinträgen von dem Buchstabenm
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit, wobei die Ruhepausen nicht zählen. Unterschieden wird zwischen tariflicher, tatsächlich geleisteter und bezahlter Arbeitszeit. Letztere schließt Urlaubs-, Feier- und Krankheitstage ein. Die tarifliche Arbeitszeit beträgt in der westdeutschen Chemieindustrie pro Woche 37,5 Stunden. Abweichungen um bis zu 2,5 Stunden nach oben und unten können betrieblich vereinbart werden, setzen aber die Zustimmung der Tarifparteien voraus. Überschreitet ein Arbeitnehmer diese Arbeitszeit, muss dafür später ein Ausgleich erfolgen.