Auf diese Frage gibt es zunächst die klassische Juristenantwort: Es kommt darauf an. Grundsätzlich sind Tattoos Privatsache, und Arbeitgeber haben kein Mitspracherecht. Ohnehin sind viele Unternehmen mittlerweile so entspannt, dass Tattoos kein Problem mehr darstellen. Dennoch dürfen Arbeitgeber unter gewissen Voraussetzungen Regelungen aufstellen oder Tätowierungen als Grund für eine Nicht-Einstellung anführen. Was dafür eine Rolle spielt:
1. Wo arbeite ich?
Arbeitet man in einem Bereich mit viel Kundenkontakt und Erwartungen an das Erscheinungsbild, etwa im Vertrieb, Kundendienst oder auf Messen, können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter unter Umständen anweisen, Tätowierungen abzudecken. In anderen Bereichen wie Labor, Instandhaltung oder Produktion sind auch sichtbare Tattoos meist kein Problem.
2. Wo ist das Tattoo, und wie groß und sichtbar ist es?
Ein kleiner Stern am Handgelenk ist kaum ein Beschwerdegrund, Gesichtstattoos schon eher.
3. Was ist das Motiv?
Ein Schmetterling sorgt vermutlich für weniger Irritationen als politische Messages oder ein H.A.T.E.-Schriftzug auf den Fingerknöcheln. Arbeitgeber dürfen beispielsweise Bewerber ablehnen, deren Tattoomotive im Widerspruch zu Unternehmensleitbildern stehen.
Doch natürlich gilt: Auch wenn Tattoos dem Arbeitgeber keinen formalen Grund zum Eingreifen geben, schadet ein wenig Fingerspitzengefühl bei ihrer Auswahl und Platzierung nicht.