Lichterketten, Kerzen, Adventskränze: Weihnachtsschmuck gehört für viele Menschen zum Fest dazu. Aber: Darf man seinen Arbeitsplatz überhaupt schmücken? Was ist erlaubt – und was nicht? Die wichtigsten Fragen und Antworten:
Darf ich meinen Arbeitsplatz schmücken?
Ja. Zumindest gibt es kein Gesetz, das dies verbietet. Einzige Einschränkung: Der Vorgesetzte muss einverstanden sein, er hat in dieser Frage ganz klar das letzte Wort. Hält er Weihnachtsdekoration für unangemessen oder gefährlich, darf er das Schmücken untersagen. Wer trotz Verbots schmückt, dem droht Ärger. Streng genommen verstößt man gegen den Arbeitsvertrag – eine Abmahnung kann die Folge sein. Das Schmücken von Maschinen und Laboren sollte unbedingt mit dem Vorgesetzten abgeklärt werden, ebenso müssen die geltenden Sicherheits- und Hygienebestimmungen beachtet werden.
Kekse, Stollen und Alkohol – was muss ich beachten?
Nahezu alle Chemiebetriebe im Land verbieten den Alkoholkonsum auf dem Werkgelände. Ob es zur Weihnachtszeit Ausnahmen für Glühwein und Co. gibt, muss auf jeden Fall mit dem Vorgesetzten abgesprochen werden. Der Verzehr von Keksen oder Stollen ist vergleichbar mit dem Genuss eines Pausenbrots und richtet sich nach den betrieblichen Regelungen für den Essensverzehr am Arbeitsplatz.
Darf ich während der Arbeitszeit eine Weihnachtsfeier ausrichten?
Ja, aber nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis des Arbeitgebers. Dies gilt übrigens auch für Weihnachtsfeiern, die nach Feierabend am Arbeitsplatz stattfinden.
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