Arbeiten in der Chemie

Reisen – aber sicher

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 In Flugzeugen gilt Maskenpflicht. Foto: Maridav - stock.adobe.com
Mundschutz mitnehmen: In Flugzeugen gilt Maskenpflicht. Foto: Maridav - stock.adobe.com

Ob am Strand liegen in Portugal oder wandern in Peru: Viele Menschen freuen sich nach mehr als zwei Jahren Pandemie darauf, endlich unbeschwerter Urlaub machen zu können. Neben den wieder steigenden Infektionszahlen gibt es allerdings noch immer einiges zu beachten. Ein Überblick.

 

Digitalen Impfnachweis aktualisieren

 

Einige Länder verlangen bei der Einreise einen Impfnachweis. Die auf dem Handy gespeicherten Zertifikate laufen aber aus technischen Gründen nach einem Jahr automatisch ab. 28 Tage vor Ablauf erhält man in der App eine Nachricht und kann den Nachweis mit wenigen Klicks aktualisieren. Das Robert-Koch-Institut verweist darauf, dass die für Impfzertifikate genutzte CovPass-App auf dem Smartphone zunächst aktualisiert werden muss. „Nach dem Update erhalten Sie in der CovPass-App die entsprechende Funktionalität zur Neuausstellung der Zertifikate“, heißt es weiter. Das alte Zertifikat kann gelöscht werden. Ohne Drittimpfung werden die Nachweise nach neun Monaten ungültig.

 

Maske im Flugzeug

 

An Flughäfen in Deutschland gibt es, Stand Juni, keine generelle Maskenpflicht mehr. Der Flughafen Frankfurt und andere große Airports empfehlen aber weiterhin, trotzdem einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, besonders wenn man von vielen Menschen umgeben ist, zum Beispiel bei der Sicherheitskontrolle. Bei Flügen, die hierzulande starten oder ankommen, ist die Maske dann Pflicht. Reisende sollten sich bei der Fluggesellschaft über spezielle Regeln für die Beförderung informieren. Manche Airlines bieten auch einen besonderen Corona-Service an: Bei der Lufthansa zum Beispiel können Passagiere ihre coronabezogenen Dokumente vor dem Abflug digital prüfen lassen. Wenn noch Handlungsbedarf besteht, werden die Betroffenen informiert.

 

Situation im Urlaubsland

 

Aktuelle Infektionszahlen in den unterschiedlichen Ländern findet man zum Beispiel auf dem Coronavirus-Dashboard der Weltgesundheitsorganisation. Reisende sollten sich kurz vor Urlaubsbeginn zudem informieren, welche Beschränkungen an ihrem Reiseziel gelten. Ist zur Einreise ein Corona-Test oder ein Impfnachweis nötig? Gibt es vor Ort eine Maskenpflicht und 2G- oder 3G-Regeln für öffentliche Verkehrsmittel? Auf der Internetseite des Auswärtigen Amts gibt es zu allen Ländern aktuelle Reise- und Sicherheitshinweise. Die Behörde bietet auch die App „Sicher reisen“ für Android- und Apple-Geräte an, in der sich entsprechende Infos finden lassen. Nutzer können sich auch per Push-Nachricht informieren lassen, wenn sich bei den Reise- und Sicherheitshinweisen für das ausgewählte Land etwas ändert.

 

Infektion im Urlaub

 

Immer wieder erkranken Menschen auf Reisen an Corona. Nicht überall muss man dann in Quarantäne; manche Länder haben die Pflicht, sich zu isolieren, bereits abgeschafft. Der Urlaub kann sich allerdings unfreiwillig verlängern. „Wir befördern keine Passagiere mit einer bestätigten Coronavirus-Infektion oder Passagiere, die sich in Quarantäne befinden“, heißt es zum Beispiel auf Seiten einer großen Airline. Allgemein lassen sich die Extrakosten für neue Flüge und zusätzliche Übernachtungen im Urlaubsland mit speziellen Covid-Reiseversicherungen absichern.

 

Rückkehr ohne 3G

 

Aktuell gibt es in Deutschland keine Covid-Einreisebeschränkungen mehr. Es wird also bei der Rückkehr aus dem Urlaub kein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis benötigt. Die Regelung gilt laut der Coronavirus-Einreiseverordnung vorläufig bis zum 31. August. Anders wäre es, wenn man aus Virusvariantengebieten einreist, in denen Virus-Mutationen weit verbreitet sind. Unter anderem müssten Betroffene dann 14 Tage lang in Quarantäne.

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