Arbeiten in der Chemie

Finanzen, Versicherungen und Co.: Was Azubis wissen müssen

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Frau sitzt an einem Tisch und liest ein Buch von einem Bücherstapel. Foto: sebra/stock.adobe.com
Azubi-Guide: Bei der Ausbildung in der Chemie gibt es viel zu beachten. Foto: sebra/stock.adobe.com

Finanzen

Gehalt: Einer der großen Vorteile einer Chemie-Ausbildung: 78 Prozent der Beschäftigten arbeiten in tarifgebundenen Betrieben. Bezahlt wird also nach Tarifvertrag. Das heißt, was man verdient, ist von vornherein klar. Auch für Auszubildende ist genau festgelegt, wieviel sie zu welchem Zeitpunkt bekommen. Schon im ersten Jahr sind es mehr als 1000 Euro brutto pro Monat. Der Arbeitgeberverband BAVC und die Gewerkschaft IGBCE verhandeln regelmäßig miteinander, um eine attraktive und für die Unternehmen stemmbare Vergütung zu gewährleisten. „Auszubildende in der Chemie verdienen deutlich überdurchschnittlich“, sagt Ralf Fehler, Rechtsanwalt und Referent des Arbeitgeberverbands Chemie Rheinland-Pfalz. Sie liegen über dem sogenannten Grundfreibetrag – also der Einkommenshöhe, für die man keine Steuern zahlen muss. Es lohnt sich für sie deshalb schon im ersten Jahr, eine Steuererklärung abzugeben. Dort lassen sich auch Fahrt- und Bewerbungskosten und andere Dinge angeben, sodass man möglicherweise Geld vom Finanzamt zurückbekommt. 

Finanzielle Unterstützung: Die Gehälter von Auszubildenden in der chemischen und pharmazeutischen Industrie sind deutlich höher als in vielen anderen Branchen. Trotzdem gibt es Situationen, in denen junge Menschen auf zusätzliche Mittel angewiesen sind. So ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, von der Agentur für Arbeit einen monatlichen Zuschuss zu bekommen – die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Diese können zum Beispiel Azubis beantragen, die weit entfernt von ihren Eltern leben. Wird der Antrag abgelehnt, kann Wohngeld eine Alternative sein. Es gibt auch Möglichkeiten, ein Stipendium zu erhalten – etwa von einem der Begabtenförderungswerke. Eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) können nur die erhalten, die eine schulische Berufsausbildung absolvieren. Anders ist es mit dem Kindergeld: Das erhalten Eltern für Kinder, die eine Ausbildung machen und jünger als 25 Jahre sind. Es lohnt sich also, mit den Eltern zu besprechen, ob diese das Geld überweisen können, wenn sie keinen Unterhalt bezahlen. 

Versicherungen: Krankenversichert über die Eltern? Das gilt für Auszubildende nicht mehr. Sie brauchen eine eigene Krankenversicherung. Man kann bis zu zwei Wochen nach Ausbildungsbeginn eine Krankenversicherung wählen. Die Beiträge trägt zur Hälfte der Arbeitgeber. Zudem raten Experten, etwa von den Verbraucherzentralen, dringend zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Wird man dann berufsunfähig, etwa durch einen Unfall oder eine Krankheit, zahlt die Versicherung eine Rente. Je früher man sich für eine BU entschließt, desto günstiger sind die Verträge. Für junge Menschen können sogenannte Starterpolicen sinnvoll sein, die zunächst günstiger sind. Allerdings sollte man die Bedingungen genau prüfen und sich unabhängig beraten lassen. 

Altersvorsorge: Auch wenn der Ruhestand noch weit weg ist: Gerade junge Menschen müssen davon ausgehen, dass die gesetzliche Rente nicht ausreichen wird, um im Alter gut leben zu können. Um das abzufedern, gibt es für Beschäftigte in tarifgebundenen Unternehmen die betriebliche Altersvorsorge, bei der ein Teil des Bruttoentgelts in eine Altersvorsorge umgewandelt wird. Zusätzlich gibt es viele Möglichkeiten, um privat fürs Alter vorzusorgen. Einen Überblick für Berufsstarter bietet etwa die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf ihrer Website.

Struktur und Inhalte 

Arbeitszeit: 37,5 Stunden pro Woche arbeiten Vollzeitbeschäftigte in der Chemie laut Tarifvertrag. Das gilt auch für Azubis, die ihre Ausbildung in Vollzeit absolvieren. Sie haben Anspruch auf 30 Tage Urlaub im Jahr und bekommen zusätzliches Urlaubsgeld. Zudem gibt es ein Weihnachtsgeld, das 100 Prozent eines tariflichen Monatseinkommens beträgt. Bei der dualen Ausbildung gibt es eine Zweiteilung für Azubis: In der Berufsschule lernen sie theoretisches Wissen, im Betrieb lernen sie die Praxis kennen. In der Regel sind sie ein bis zwei Tage pro Woche in der Berufsschule und den Rest der Zeit im Betrieb. Teilweise gibt es aber auch Blockunterricht, sodass sie einige Wochen am Stück in der Berufsschule sind. 

Inhalt: Jeder Ausbildungsberuf hat einen eigenen Lehrplan für den Berufsschulunterricht. Neben allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch oder Englisch gibt es berufsbezogenen Unterricht und die Möglichkeit, Zusatzqualifikationen zu erwerben. Für die Zeit im Betrieb gibt es eine gesetzliche Ausbildungsordnung. Der Betrieb muss einen Ausbildungsplan erstellen, der vorgibt, wie die Inhalte vermittelt werden. Auszubildende müssen im Berichtsheft oder Ausbildungsnachweis schriftlich festhalten, was sie getan und gelernt haben. Der Ausbilder kontrolliert das regelmäßig. Diese Nachweise sind erforderlich, um die Prüfungen ablegen zu können. 

Prüfungen: Ungefähr nach der Hälfte der Ausbildungszeit findet die Zwischenprüfung statt. Ziel ist, dass Azubis und Ausbilder eine Orientierung bekommen, was die Azubis bereits können, um bei Bedarf nachsteuern zu können. Durchfallen kann man nicht, aber teilnehmen muss man. Die Auszubildenden bekommen eine Teilnahmebescheinigung mit den Ergebnissen. Am Ende der Ausbildung gibt es eine Abschlussprüfung. In dieser soll festgestellt werden, ob die Person so weit ist, in dem erlernten Beruf tätig zu werden. Geprüft werden können alle Ausbildungsinhalte und der Lehrstoff aus der Berufsschule. Besteht man diese, besitzt man einen staatlich anerkannten Abschluss. Wer nicht besteht, kann die Prüfung zweimal wiederholen. Da Ausbildungsberufe immer wieder modernisiert werden, gibt es in einigen Berufsbildern keine Zwischenprüfungen mehr, sondern eine zweigeteilte Abschlussprüfung. 

Ansprechpartner 

Prüfungsangst, schlechte Noten, Probleme im Betrieb oder private Schwierigkeiten: Auszubildende sind nicht auf sich allein gestellt. Es gibt mehrere Stellen, bei denen sie Hilfe bekommen können. Vieles lässt sich mit den Ausbildern besprechen – sie können oft mit ihrer Erfahrung weiterhelfen. In anderen Fällen kann die Jugend- und Auszubildendenvertretung in Unternehmen mit Betriebsrat helfen: Sie richtet sich speziell an Auszubildende, Praktikanten und Werkstudenten unter 25 Jahren. Weitere mögliche Ansprechpartner sind der Betriebsrat und Ausbildungsberater bei der Industrie- und Handelskammer. Auszubildende können auch einen Mentor bekommen über das staatlich geförderte, kostenlose Programm zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen (VerA). Bei den Mentoren handelt es sich um Fachleute im Ruhestand. Zudem gibt es an den Berufsschulen Beratungslehrer oder Sozialpädagogen, die genau wissen, was von Azubis gefordert ist und was ihnen helfen kann. 

Sicherheit 

Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz sind in Chemiebetrieben besonders wichtig. Zu Beginn der Ausbildung gibt es eine Sicherheitsunterweisung, in der man die wichtigsten Regeln und Ansprechpartner kennenlernt. Zudem erhalten Azubis je nach Beruf ihre persönliche Schutzausrüstung, kurz PSA. Dazu gehören zum Beispiel Sicherheitsschuhe, Schutzbrille, Helm, Handschuhe und spezielle Kleidungsstücke. 

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