Arbeiten in der Chemie

Ausbildungsstart: Was bei der Arbeit erlaubt ist – und was nicht

· Lesezeit 4 Minuten.
Frau benutzt Smartphone unter einem Tisch versteckt. Foto: Drazen/stock.adobe.com
Smartphone-Nutzung: Mit privaten Angelegenheiten sollten sich Azubis nur in der Pause beschäftigen. Foto: Drazen/stock.adobe.com

Das Smartphone während der Arbeitszeit nutzen – ist das erlaubt? 

“In den Pausen darf man gerne aufs Smartphone schauen, aber nicht während der Arbeitszeit”, sagt Ralf Fehler, Rechtsanwalt und Referent beim Arbeitgeberverband Chemie Rheinland-Pfalz. Zum einen soll man sich auf die Arbeit konzentrieren, zum anderen Unfälle vermeiden. In der Produktion müssen Beschäftigte häufig auf Warntöne oder Lichtsignale achten. Deshalb ist auch Musikhören mit Kopfhörern tabu. Ausnahmen müssen mit dem Vorgesetzten besprochen werden. 

Darf man privat am Dienstrechner surfen? 

Private E-Mails lesen oder online einkaufen: Das ist am dienstlichen Computer nicht erlaubt. Einerseits, damit die Arbeit nicht vernachlässigt wird, andererseits zum Schutz vor Hackern und Schadsoftware. 

Was passiert, wenn man Aufgaben ablehnt, auf die man keine Lust hat? 

Nicht jede Aufgabe in der Ausbildung macht gleich viel Spaß. Aber: “Der Betrieb hat das Recht, Auszubildenden Aufgaben zuzuweisen”, erklärt Ralf Fehler. Wer sich daran nicht hält, riskiert sein Ausbildungsverhältnis. Anders ist es, wenn die Aufgaben nichts mit dem Ausbildungsplan zu tun haben – zum Beispiel muss niemand einen Blumenstrauß für den Meister kaufen, weil der ein Geschenk für seine Frau braucht.

Sind Überstunden verpflichtend? 

Auszubildende müssen grundsätzlich keine Überstunden machen – nur in Ausnahmefällen, wenn sie dem Ausbildungszweck dienen. Ein Beispiel: Ein Vortrag eines Dozenten findet am frühen Abend statt. Die Höchstarbeitszeit von zehn Stunden pro Tag (Unter 18-Jährige: acht Stunden) darf aber in keinem Fall überschritten werden. 

Wie oft und wo darf man rauchen? 

“Rauchen ist Privatvergnügen”, sagt Rechtsanwalt Fehler. “Wenn es das Unternehmen nicht ausdrücklich gestattet, muss man sich auf das Rauchen in den Pausen beschränken.” Darf man während der Arbeit zum Rauchen rausgehen, muss man in der Regel ausstempeln. Außerhalb gekennzeichneter Raucherbereiche ist Rauchen in der Regel untersagt. 

Was ist mit Cannabis? 

Die Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung untersagen es Beschäftigten, sich in einen Zustand zu versetzen, in dem sie sich selbst oder andere gefährden könnten. Auch den Unternehmen ist es verboten, Personen zu beschäftigen, die offensichtlich nicht in der Lage sind, ihre Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen. Die meisten der Mitgliedsunternehmen untersagten den Konsum von Alkohol oder anderer berauschender Mittel, erklärt Fehler. Auch der Konsum in der Freizeit dürfe nicht dazu führen, dass man den Betrieb berauscht betritt. „Den Auszubildenden muss dringend angeraten werden, sich mit den konkreten betrieblichen Regelungen zum Rauchen, Alkohol- oder Cannabis-Konsum vertraut zu machen.“

Wie schlimm ist es, zu spät zu kommen? 

“Bei zwei, drei Minuten wird man wohl meist nicht gleich Riesenärger bekommen”, erklärt der Rechtsanwalt. Anders ist es, wenn das häufiger passiert oder man deutlich zu spät kommt. Im schlimmsten Fall drohen eine Abmahnung und die Kündigung. Gerade im Schichtdienst ist es wichtig, dass die Kollegen sich auf Pünktlichkeit verlassen können. 

Aus welchen Gründen kann man in der Probezeit rausfliegen? 

In der viermonatigen Probezeit können Betriebe und Auszubildende sich trennen, ohne einen Grund anzugeben. Aber auch nach der Probezeit kann, wer zum Beispiel eine schwerwiegende Pflichtverletzung begeht, fristlos – also von heute auf morgen – gekündigt werden. 

Was ist, wenn man den Chef draußen trifft, obwohl man krankgeschrieben ist? 

Wenn der Arzt Bettruhe verordnet hat und man den Chef dann im Freibad trifft, kann es unangenehm werden. Aber verzögert es die Genesung nicht, kann man auch einkaufen oder Freunde besuchen. Grundsätzlich muss man dem Unternehmen nicht sagen, welche Krankheit man hat. Hat der Arbeitgeber aber berechtigte Zweifel an einer Krankmeldung, kann er dagegen vorgehen. Übrigens: “Wer so hohe Fehlzeiten hat, dass es nicht möglich ist, den Ausbildungserfolg zu gewährleisten, kann gekündigt werden.” Wer tatsächlich krank ist, muss sich unverzüglich, das heißt spätestens zum Arbeitsbeginn, bei der zuständigen Stelle krankmelden. Angeben muss man auch, wie lange man voraussichtlich ausfällt. 

Was ist mit Homeoffice und Workation? 

“Auszubildende können meist nicht mobil arbeiten, denn sie sollen den Betrieb kennenlernen”, sagt Anwalt Fehler. Auch Workation, also mobiles Arbeiten in einem Urlaubsland, wird deshalb nicht möglich sein. Viele Unternehmen ermutigen Auszubildende aber, Zeit an einem ausländischen Standort zu verbringen. Das ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich.

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